Aktuelles
Winterfütterung von Vögeln
Was soll man füttern?
Bitte achten Sie auf naturnahes und qualitativ hochwertiges Futter. Frei von Chemie und ungesalzen. Aus ökologischen Gründen sollten Sie auf Bestandteile aus weit entfernten Ländern verzichten, z.B. Kokosfett und Palmöl. Futtermischungen, die viele Getreidekörner enthalten, fressen fast ausnahmslos Tauben und Sperlinge. Ratsam ist es, Mischungen zu verwenden, die ganz oder größtenteils aus Sonnenblumenkernen und Hanfsamen bestehen. Zu bevorzugen sind dunkle Sonnenblumenkerne, weil sie eine weichere Schale haben.
Körnerfresser sind Vögel mit dickem, kräftigem Schnabel. Zusätzlich halten sie sich aber auch an das empfohlene Futter für Weichfresser (Finken, Ammern, Sperlinge).
Weich- und Insektenfresser haben einen spitzen und schlanken Schnabel. Sie fressen gerne feine Sämereien und tierische Kost. Amseln und Rotkehlchen aber auch Stare fressen gerne Haferflocken, Obst (auch schon etwas angefault) und Rosinen. Klein gehackte Baum- und Haselnüsse, Fett und Quark stehen ebenso auf dem Speiseplan.
Wann soll man füttern?
Bei Frost und geschlossener Schneedecke ist die Fütterung eine echte Überlebenshilfe. Von November bis Februar oder auch März, je nach Witterung, sollten Sie die Fütterung anbieten.
Nach einer langen, kalten Nacht, ist der Futterbedarf morgens am größten. Nachmittags sorgen sie gerne noch einmal für die Nacht vor.
Wählen Sie Futterspender, bei denen die Vögel nicht im Kot umherlaufen. Z.B. Futtersilos.
Die Futterspender sollten so beschaffen sein, dass das Futter auch bei Regen, Wind und Schneefall nicht durchnässt werden kann. Es verdirbt oder vereist sonst. Herkömmliche Futterhäuschen regelmäßig mit heißem Wasser reinigen und Futter sparsam einlegen. Tragen Sie beim Reinigen Gummihandschuhe, aus hygienischen Gründen.
Platzieren sollten Sie die Futterspender an einem vor Katzen geschützten Platz, der nach Möglichkeit Büsche als Deckung bietet. Der Sperber holt sich seine Mahlzeiten gerne an Futterstellen. Achten Sie bitte auch auf tödliche Glasscheiben. Spiegelnde oder Durchsicht bietende Scheiben bitte bekleben.
Information zu Aktivitäten
Liebe Mitglieder, liebe Besucher unserer Webseite,
die Pandemie hat leider auch unsere Aktivitäten auf ein Minimum reduziert. Alle unsere geplanten interessanten Veranstaltungen, einschließlich der Aktivitäten für den Ferienpass, sind bis auf Weiteres abgesagt. Dies betrifft alle Veranstaltungen bis Ende des Jahres
In kleinen Zweiergruppen tun wir zurzeit das Notwendigste wie z.B. Froschlaich in größere Tümpel umsetzen. Auch Schäden an der Natur durch illegale Feuer und Baumfällarbeiten aufgreifen, was zur Zeit am sogenannten „Brückchenweg“ an der Orb geschehen, wo zahlreiche Bäume gefällt wurden. Dies darf eigentlich nach dem 01. März nicht mehr geschehen, weil Brut- und Setzzeit von Tier- und Vogelwelt besonderen Schutz erfordern (§ 39 BNatSchG). Hier haben uns viele Beschwerden von aufmerksamen Bürgern erreicht, die von uns mit der Stadtverwaltung diskutiert wurden. Hoffentlich wird dies in Zukunft besser!
Erfreulicherweise scheint unser Storchennest in der Au nach zehn Jahren endlich Mieter gefunden zu haben. Zwei Störche werden seit mehreren Tagen im und um das Nest auf dem Mast gesichtet und abgelichtet. Hoffentlich brüten sie!!
Wir, der Vorstand, wünschen allen Mitgliedern, Freunden, Gönnern und Besuchern unserer Webseite alles GUTE und
– bleiben Sie gesund!
Information zum Vorstand
Gemäß Satzung der NVSG findet die jährliche Jahreshauptversammlung für das abgelaufene Vereinsjahr im ersten Quartal des Folgejahres statt. Der Termin war auch bereits 2020 angesetzt, die Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen. Aufgrund der gerade eingetretenen Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung aber wieder abgesagt. Ein neuer Termin ist bis heute aber nicht absehbar.
2020 standen auch Neuwahlen des Vorstands an. Vorsitzender Bertwin Dehmer informiert hierzu:
„Die Satzung sagt hierzu eindeutig aus, der Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.“
Um hier eventuell Rechtsunsicherheit auszuschließen, haben Bundestag und Bundesrat in ihren Sondersitzungen am 25.03. bzw. 27.03.2020 beschlossen, eine vorübergehende Gesetzesänderung, befristet bis 31.12.2020 (bei Bedarf auch bis Ende 2021), mit dem Tag der Verkündung in Kraft treten zu lassen. Dadurch soll eine ordnungsgemäße Vertretung sichergestellt werden, sollte eine satzungs- gemäße Regelung nicht vorgesehen sein.
Sollten Versammlungen wieder gefahrlos möglich sein, erfolgt die Einladung zur Jahreshauptversammlung wie gewohnt auf schriftlichem Weg.
Unsere Ausstellung
für Sie im Alten Rathaus
in der
Kurparkstrasse 2 im 2.OG
geöffnet am:
Aufgrund von Brandschutzrichtlinien können wir unsere Ausstellung leider im Moment nicht öffnen.